Dachziegel aus Ton für den Wegebau

Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel

Landkreis - Abfallrecht

 

 

Bei der Verwendung des Materials haben es Landwirte jetzt leichter

 

Unterallgäu. Viele Wald- und Feldwege im Unterallgäu werden mit Bauschutt befestigt und im Frühjahr wieder damit ausgebessert. Um den Boden und das Grundwasser vor Schadstoffen zu schützen, müssen dabei verschiedene gesetzliche Vorgaben beachtet werden, die einige Vorarbeit erfordern können. Einfacher haben es Landwirte und andere Wegebauer jetzt bei der Verwendung von Tondachziegeln.

„Es besteht nun die Möglichkeit, Tondachziegel ohne Vorlage einer chemischen Analyse zu verwenden“, informiert Sabine Rupprecht, zuständig für Abfallrecht am Landratsamt Unterallgäu. Stattdessen reiche nun eine schriftliche Bestätigung des Wegebauers, dass es sich um entsprechende Ziegel handle. Grund für die Änderung sind laut Rupprecht neue Erkenntnisse zum Auslaugverhalten von Dachziegeln aus Ton. Demnach könnten homogene, sortenreine Tondachziegel im nichtöffentlichen Wegebau ohne Bedenken genutzt werden.

 

„Grundsätzlich sollte uns jeglicher Wegebau gemeldet werden“, sagt Rupprecht. „Schon allein, um sich selbst abzusichern.“ Eine unzulässige Verwendung von Bauschutt und anderen Abbruchstoffen kann nach ihren Worten eine Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern darstellen. Zudem müssten die Materialien dann oft wieder ausgebaut und der Weg zurückgebaut werden - was ebenfalls zu erheblichen Kosten führen könne.

 

Nicht erlaubt ist es laut Rupprecht, unaufbereiteten, also unzerkleinerten, unsortierten und nicht untersuchten Bauschutt für den Wegebau oder die Instandsetzung zu nutzen. „Wer den Bauschutt jedoch sorgfältig sortiert und anschließend zerkleinern lässt, kann diesen unter Umständen verwenden.“ Zum Beispiel sei dafür - außer bei der Verwendung besagter Ziegel - eine chemische Analyse des Materials durch ein zugelassenes Labor erforderlich. Dieses müsse nachweisen, dass der Bauschutt keine Schadstoffe enthalte.

 

Info: Mehr über den umweltgerechten Einsatz von Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffen im Wald- und Feldwegebau findet man auf der Internetseite des Landratsamts unter http://www.unterallgaeu.de/bauschutt-wegebau  Dort kann man auch ein Formular herunterladen, mit dem die geplanten Maßnahmen gemeldet werden können.