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Aktuelle Termine

Termine

  • Krabbelgruppe: immer Dienstags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Pfarrsaal in Illerbeuren.

  • Seniorennachmittag jeden 2. Dienstag im Monat 14.00 Uhr im Pfarrsaal in Illerbeuren

  • Digitale Welt alle 2 Wochen montags um 18.00 Uhr im Gemeindeamt Illerbeuren

  • Illerfähre momentan nicht in Betrieb

                                    
 

Aus dem Gemeinderat Kronburg


Beim ersten Tagesordnungspunkt wurde der Termin zur Bürgermeisterwahl festgelegt. Kämmerer Thomas Mazenik berichtete, dass in Terminabstimmung mit dem Landratsamt der 30. Juni 2024 festgelegt wurde.

Anschließend wurde darüber entschieden, ob der nächste Bürgermeister haupt- oder ehrenamtlich gewählt wird. Er erläuterte, dass in einer Gemeinde bis 2500 Einwohner laut Gemeindeordnung grundsätzlich ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt werden kann. Einige Gemeinden in der weniger Einwohner leben, haben aber dennoch das Amt hauptamtlich besetzt. In der jetzigen Satzung ist ein ehrenamtlicher Bürgermeister festgelegt. Er legte die Zahlen des möglichen Einkommens dar. Während beim ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinderat das Einkommen in einem bestimmten Rahmen festlegt, wird ein hauptamtlicher Bürgermeister Beamter. Zu den normalen Bezügen kommen dann beispielsweise noch eine Dienstaufwandentschädigung, Versorgungsaufwand usw. hinzu. Dies bedeutet, dass während der Amtszeit die in unserem Fall dann 7 Jahre und 10 Monate beträgt Mehrkosten von mindestens 401.000.-€ auf die Gemeinde zukommen würden. Evtl.  Pensionsansprüche noch nicht mitgerechnet. Beide Varianten wurden anschließend sehr kontrovers diskutiert. Der Gemeinderat hat sich mit 8:4 Stimmen entschieden, das Amt des Bürgermeisters wieder ehrenamtlich zu besetzen. Eine Satzungsänderung ist somit nicht notwendig.

Eine Bauvoranfrage für den Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäudes zu 2 Wohneinheiten und Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kronburg, Im Wiesenweg, wurde einstimmig befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauvoranfrage ans Landratsamt weiterzuleiten.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Christine Rottmar gab das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 bekannt. Das Ergebnis der Jahresrechnung ergab im Verwaltungshaushalt bei den Einnahmen und den Ausgaben 4.008.735,35 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt betrug 824.144,53 €. Im Vermögenshaushalt lagen die Einnahmen und die Ausgaben bei 4.635.812,85 €, so dass an die allgemeine Rücklage 2.177.052,51 € zugeführt werden konnte. Geprüft wurde auch die Zusammenstellung von Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die alle angesprochen wurden. Die Mehrkosten konnten aber alle begründet werden. Bei der Einhaltung von Beschlüssen gab es keinerlei Beanstandungen. Die Hundesteuerliste wurde ebenfalls überarbeitet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei den jeweiligen Haushaltstellen wurden einstimmig mit einer Enthaltung des Vorsitzenden genehmigt. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde ebenfalls einstimmig mit einer Enthaltung die Entlastung erteilt.

Die Feuerwehr Kronburg ist mit verschiedenen Anträgen an die Gemeinde herangetreten.

Punkt 1 ist die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges. Das derzeitige Fahrzeug ist Baujahr 1985. Bei jeder TÜV-Prüfung werden gravierende Mängel festgestellt, die laut Kommandant wegen fehlender Ersatzteile bald nicht mehr zu beheben sind. Der Wunsch der Feuerwehr wäre ein Fahrzeug mit Wassertank. Wenn gebraucht sollte es nicht älter als BJ 2010 sein. Bei der anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass nach möglichen in Frage kommenden Fahrzeugen gesucht wird. Ob ein neues oder gebrauchtes angeschafft wird, wird dann in Absprache mit allen Feuerwehren entschieden. Punkt 2 ist die Anschaffung eines Systemtrenners zur Wasserentnahme am Hydranten. Dieser verhindert den Rückfluss in die Leitung. Da ein Systemtrenner gesetzlich vorgeschrieben ist und Kardorf auch keinen besitzt, werden zwei angeschafft. Punkt 3 ist die Anschaffung von 5 Löschanzügen. Diese hat der Gemeinderat einstimmig genehmigt.

Anschließend wurden die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie die Beisitzer für die Europawahl am 08.Juni 2024 bestellt. 

Danach wurde über einen Antrag zur Anbringung eines Verkehrsspiegels Einmündung Schmidbergstraße in die Illerstraße diskutiert. Da hier die Meinungen sehr auseinandergingen wird der Antrag bei der nächsten Verkehrsschau mit der Polizei besprochen. Mit dem gleichen Antrag wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für die Kronburgerstraße gestellt. Da es sich hier um eine sogenannte Durchgangsstraße handelt, ist dies rechtlich nicht möglich.

Die Illerwinkler Laienbühne hat einen Antrag auf Kostenbeteiligung an einer neuen Lichtanlage gestellt. Die alte Anlage ist technisch sehr veraltet und vor allen Dingen nicht energieeffizient. Die alte Anlage soll durch eine moderne mit stromsparender Technik und einer Vielfalt an Beleuchtungselementen ersetzt werden. Ein entsprechendes Angebot lag dem Gremium vor. Der Gemeinderat hat mit 12:0 entschieden, sich mit einem Zuschuss von 1000.-€ zu beteiligen.

Im nichtöffentlichen Teil wurden der Gemeindewahlleiter (Ludwig Wassermann) ein Stellvertreter sowie die Besetzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl festgelegt. Bei dem Gremium können Wahlvorschläge eingereicht werden, diese werden dann überprüft und zugelassen.

Die Arbeiten zur Instandsetzung der äußeren Blitzschutzanlage an der Kirche in Kronburg durch die Fa. Faber Blitzschutz sind abgeschlossen. Die Schäden sind während der Baumaßnahme an der Hauptstraße entstanden. Die Kosten belaufen sich auf 1077,55 €. Der Gemeinderat hat einstimmig zugestimmt.

Für den gemeindlichen Bauhof wird eine Heckschaufel für den Traktor angeschafft. Ein entsprechendes Angebot zum Preis von 1237,12 wurde einstimmig angenommen.

Wir bitten dringend alle Grundstücksbesitzer den an ihr Grundstück angrenzenden Gehweg nicht nur im Winter vom Schnee zu befreien, sondern auch das ganze Jahr über regelmäßig zu kehren. Für mögliche Unfälle die auf Verschmutzungen zurückzuführen sind, haftet der Grundstückbesitzer.