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Aktuelle Termine

Termine

  • Krabbelgruppe: immer Dienstags von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr im Pfarrsaal in Illerbeuren.

  • Seniorennachmittag jeden 2. Dienstag im Monat 14.00 Uhr im Pfarrsaal in Illerbeuren

  • Digitale Welt alle 2 Wochen montags um 18.00 Uhr im Gemeindeamt Illerbeuren

  • Illerfähre momentan nicht in Betrieb

                                    
 

Aus dem Gemeinderat Kronburg


Einem Bauantrag zum Einbau einer Wohnung mit Dachgaube in ein ehemaliges landwirtschaftliches Nutzgebäude in Kronburg wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Es können noch bis zu drei weiteren Wohnungen je Hofstelle errichtet werden, soweit die Bausubstanz erhaltenswert ist, die äußere Gestalt des Gebäudes wesentlich gewahrt bleibt und die Aufgabe der bisherigen Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Die Erschließung ist gesichert.

Einem Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garage in Illerbeuren, Anton-Hohl-Straße, wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammengang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Beide Bauanträge werden zur weiteren Genehmigung ans Landratsamt weitergeleitet.

Anschließend stellte Herr Kenst von Thermanys GmbH dem Gemeinderat das KfW-Förderprogramm „klimafreundlicher Neubau“ für die Schulsporthalle mit Begegnungsstätte vor. Hierbei geht es vor allem um Beratung und Fachplanung für Nachhaltiges Bauen. Dabei können Zertifikate als Qualitätsnachweis erworben werden. Die UN hat 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegt. Dazu wurden ein Kriterienkatalog sowie ein Punktesystem für das Ergebnis eines Qualitätssiegels festgelegt. Für einen klimafreundlichen Neubau können bis zu 10% Zuschuss bekommen werden. Allerdings setzt dies die Einhaltung vieler Vorgaben voraus. Nicht nur was die Verwendung Nachhaltiger Baumaterialien betrifft, auch die spätere Gebäudenutzung spielt dabei eine Rolle. Herr Kennst erläuterte, dass der zu erwartende Zuschuss ungefähr die Mehrkosten ausgleicht nicht aber als zusätzliche Zuwendung gesehen werden kann. Ob ein solches Programm zu beantragen überhaupt Sinn macht kann erst gesagt werden, wenn ein Angebot vorliegt und die entsprechenden Mehrkosten gegengerechnet werden.

Bei der letzten Sitzung wurde ein Bauantrag zum Neubau eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten sowie 4 Carports und 4 Stellplätzen genehmigt. Dazu muss der Bebauungsplan „Zum Hopfengarten“ geändert werden. Die Änderungen dazu stellte Herr Michael Florian von Planwerkstatt vor. Die Planungskosten hierzu übernimmt der Grundstückseigentümer. Es sind dabei Änderungen des Bebauungsplanes die die Geschossigkeit, Wohneinheiten, Dachneigung, Baugrenze und Fläche für den Carportvorplatz betreffen, notwendig. Da auf dem Baugrundstück Holz gelagert wurde musste ein artenschutzrechtliches Gutachten nachgewiesen werden. Bei den Untersuchungen für das Gutachten relevanter Tierarten wurden keine Besiedlungsindizien für geschützte Ruhe- und Lebensstätten gefunden.

Der Aufstellungsbeschluss, sowie die Bewilligung des Entwurfs zum Bebauungsplan wurden einstimmig genehmigt. Der Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.

Für die Wahl zum Ersten Bürgermeister wurden Ludwig Wassermann als Gemeindewahlleiter, Josef Härle als stellvertretender Gemeindewahlleiter, sowie die Beisitzer Stefan Kaulfersch, Josef Saiko, Luca Fiebig und Verena Gregg einstimmig bestimmt.                                                                              AR