Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind
- alle deutschen Staatsangehörigen,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (Landtagswahl: Freistaat Bayern; Bezirkswahl: Regierungsbezirk Schwaben) gewöhnlich aufhalten (i. d. R. Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne) und
- nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllt, aber meint stimmberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens 17. September 2023 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Wann kann gewählt werden?
Als Wahltag wurde Sonntag, der 8. Oktober 2023 festgelegt. Die Wahl beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
Ab wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten bis spätestens 17. September 2023 ihre Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite ist ein Antragsformular abgedruckt. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nur auf Antrag ausgestellt. Die zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers ist stets Voraussetzung für die Erteilung der Unterlagen.
Zur Beantragung habe Sie mehrere Möglichkeiten:
- Abscannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung – bequem, einfach und schnell!
- Über Eingabe Ihrer vollständigen Personalien sowie Ihrer Stimmbezirks- und Wählerverzeichnisnummer (auf der Wahlbenachrichtigung rechts oben vermerkt!) in die online-Eingabemaske unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgillerwinkel/bsp_ewo_briefwahl/#/
- Natürlich weiterhin auf herkömmliche Weise d.h. schriftlich über das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bitte füllen Sie es vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es uns zu oder werfen Sie es in unseren Briefkasten ein.
- persönlich während der Dienststunden im Rathaus Legau, Marktplatz 1, 87764 Legau (Mo.-Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Do.: 14:00 bis 18:00 Uhr). Bringen Sie Ihren Personalausweis / Reisepasses sowie Ihre Wahlbenachrichtigung (mit ausgefüllter Rückseite) mit!
Wie viele Stimmzettel gibt es und wie viele Kreuze dürfen gemacht werden?
Es wird insgesamt vier Stimmzettel geben. Zwei weiße Stimmzettel für die Landtagswahl (Direkt- und Zweitstimme) sowie zwei blaue Stimmzettel für die Bezirkswahl. Jede Wählerin und jeder Wähler hat pro Stimmzettel maximal eine Stimme. Keine Bewerberin oder kein Bewerber darf mehr als eine Stimme erhalten.
Weiterführende Links mit Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023:
Landeswahlleiter: http://www.wahlen.bayern.de/landtagswahlen/