Amtl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Am Dienstag, 13. April 2021 findet um 19:30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Turnsaal der Mehrzweckhalle statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
02 |
Bekanntgabe zu Mobilfunkstandort im Bereich Ottmannshofen-Dilpersried |
03 |
Haushalt 2021 |
03 A |
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan |
03 B |
Beratung und Beschlussfassung des Investitionsprogramms und des Finanzplans der Jahre 2020-2024 |
04 |
Weiteres nach Bedarf |
Reinhard Dorn
1. Bürgermeister
Gemeinde Lautrach
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Bekanntmachung
Richtlinien der Gemeinde Lautrach zur Vergabe von Bauplätzen
Rechtliche Vorgaben
Der Europäische Gerichtshof hat sog. „Einheimischen-Modelle“ für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung Mitte des Jahres 2017 in Abstimmung mit der Europäischen Kommission neue Leitlinien zur Ausgestaltung derartiger Modelle entwickelt. Damit ist für die Städte und Gemeinden die rechtssichere Ausgestaltung eines Punktesystems zur Vergabe von Bauplätzen gewährleistet.
Die Leitlinien sehen unter anderem eine Prüfung der Bedürftigkeit nach Vermögen und Einkommen, nach sozialen Kriterien sowie nach dem Erstwohnsitz und/oder der Ausübung einer Erwerbstätigkeit in einer Gemeinde vor. Auch die Ausübung eines Ehrenamts kann berücksichtigt werden. Die Auswahl hat in einem offenen und transparenten Verfahren zu erfolgen. Erstwohnsitz, Arbeitsplatz und Ehrenamt dürfen zusammen mit maximal 50 Prozent in die Gesamtbewertung einfließen.
Grundsätzliche Erwägungen der Gemeinde Lautrach
Die Gemeinde Lautrach unterstützt Familien und ihre Kinder ebenso wie eingetragene Lebenspartnerschaften und bereits bestehende nicht eheliche Lebensgemeinschaften. Menschen mit Behinderung erfahren eine besondere Unterstützung.
Bauplätze werden bevorzugt an Bewerber mit einem aktuellen oder früheren Wohnsitz in Lautrach und/oder im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel vergeben. Bewerber, die einen Eigen-bezug ihres Bauobjektes planen, oder für Familienmitglieder in gerader Linie bauen wollen, erhalten ebenso Bonuspunkte wie Bewerber, die in Lautrach erstmalig ein Baugrundstück erwerben wollen. Bewerber, die ihren Wunsch nach einem Eigenheim möglichst schnell umsetzen wollen, werden begünstigt.
Die Gemeinde Lautrach möchte bei der Vergabe von Bauplätzen Personen, die in der Gemeinde eine Firma, ein Büro, eine Praxis betreiben oder als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig sind, unterstützen. Die Person muss damit den wesentlichen Teil seines Lebensunterhalts bestreiten können. Das Unternehmen soll eine gewisse Bedeutung für den Ort haben.
Unsere Gemeinde wird geprägt von Personen, die sich in verschiedenen Bereichen ehrenamtlich und/oder sozial engagieren. Dies soll positiv bewertet werden. Dabei soll nicht die Wertigkeit des Ehrenamts oder des sozialen Engagements berücksichtigt werden, sondern lediglich die Dauer.
Für die Vergabe von Bauplätzen in Lautrach gelten daher künftig folgende Kriterien: Familie und Kinder, etwaige Behinderung, Eigenbezug, Familienobjekt, erstmaliger Erwerb, baldiger Baubeginn, Wohnort, Arbeitsplatz oder Inhaber oder Geschäftsführer einer Firma, eines Büros, einer Praxis in Lautrach sowie ehrenamtliche Tätigkeit.
Familie, Kinder Punkte
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner 10
im Haushalt lebende Kinder von 0 bis 9 Jahren 15
im Haushalt lebende Kinder von 10 bis 17 Jahren 10
im Haushalt lebende Kinder ab 18 Jahren 5
mit einziehende Elternteile des Bauwerbers 5
im Haushalt lebende Menschen mit Behinderung 15
Eigenbezug, Familienobjekt Punkte
Bauwerber, die ihr Bauobjekt selbst beziehen 25
Bauwerber, die für Verwandte in gerader Linie bauen 15
Erstmaliger Erwerb Punkte
Bauwerber, die noch keinen Bauplatz besitzen 15
Baldiger Baubeginn Punkte
Baubeginn innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung
(Bauzwang 3 Jahre) 15
Baubeginn innerhalb von drei Jahren nach Beurkundung
(Bauzwang 4 Jahre) 5
Wohnort Punkte
Aktueller erster Wohnsitz in Lautrach 10
Für jedes Jahr, das der Interessent bereits in Lautrach wohnt oder früher
gewohnt hat, gibt es drei Zusatzpunkte, nur bis zur Höchstgrenze von 15 Punkten.
Aktueller Wohnsitz in Legau oder Kronburg 5
Für jedes Jahr, das der Interessent bereits in Legau oder Kronburg wohnt
oder früher gewohnt hat, gibt es zwei Zusatzpunkte, nur bis zur Höchstgrenze
von 10 Punkten. Gemäß den Leitlinien sowie den EU-Vorgaben dürfen nur
maximal 5 Jahre berücksichtigt werden.
Arbeitsplatz Punkte
Arbeitsplatz in Lautrach mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens
15 Stunden pro Woche 10
Firmen-, Praxisinhaber, Geschäftsführen und Selbständige in Lautrach 10
Für jeden zur Verfügung gestellte Arbeitsstelle gibt es einen Zusatzpunkt,
bis zur Höchstgrenze von 15 Punkten.
Soziales Engagement, Ehrenamt Punkte
Bewerber/in übt in Lautrach ein Ehrenamt aus oder engagiert sich für soziale,
kulturelle, kirchliche oder sportliche Belange (siehe Kriterienkatalog) 10
Für jedes Jahr, in dem das Ehrenamt oder soziale Engagement ausgeübt wird,
gibt es einen Zusatzpunkt, nur bis zur Höchstgrenze von 5 Punkten.
Auch hier gilt die 5-Jahres-Frist.
Allgemeine Hinweise
Dieses Punktesystem gilt für Bauplätze, die laut Bebauungsplan für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. sog. Kleinhäuser vorgesehen sind. Es begründet keine Rechtswirkung nach außen. Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Grundstücks lässt sich daraus nicht ableiten. Die Gemeinde Lautrach behält sich in jedem Fall vor, in begründeten Fällen Ausnahmen und Abweichungen von diesem Punktesystem zuzulassen. Bauplatzbewerber, die im Hinblick auf das Punktesystem vorsätzlich unrichtige Angaben machen, können in der aktuellen Bewerbung oder in künftigen Fällen ausgeschlossen werden. Für die Kriterien verheiratet, Partnerschaft, Wohnort, Arbeitsplatz und Ehrenamt gilt Folgendes: Soll der Bauplatz von mehreren Personen (z.B. einem Ehepaar) gemeinschaftlich erworben werden, kann nur einer der beiden Bauwerber die jeweilige und gegebenenfalls maximale Punktezahl ausschöpfen. Ein Beispiel für Ehepartner: Beide arbeiten aktuell in Lautrach: 10 Punkte. Ein Ehepartner arbeitet in Lautrach, der andere in Memmingen: 10 Punkte.
Reinhard Dorn
1. Bürgermeister
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Amtliche Bekanntmachung
VG Illerwinkel
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Das neuartige Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Der Freistaat Bayern hat deshalb verschiedene Allgemeinverfügungen erlassen und den Katastrophenfall ausgerufen. Auch wir hier in unseren Gemeinden müssen alles dafür tun, eine weitere Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern bzw. einzudämmen.
Wir möchten deshalb an alle eindringlich appellieren: Halten Sie sich an die Regeln, die für die nächste Zeit gelten und reduzieren Sie die Sozialkontakte zwingend auf das erforderliche Maß. Bitte befolgen Sie konsequent die bekannten Vorsichtsmaßnahmen!
Nähere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt Unterallgäu unter: www.unterallgaeu.de/corona
Bleiben Sie alle gesund und kommen Sie gut durch die schwierige Zeit.
Ihr Bürgermeister
Franz Abele Hermann Gromer Reinhard Dorn