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Wasserwerk im Gemeindegebiet

 

Hausanschrift:

Rathaus

Marktplatz 1

87764 Legau

 

Notfalltelefon: 0 83 30 / 94 01 - 40

E-Mail:

 

Wissenswertes:

Das Wasserwerk sorgt für den Unterhalt der gemeindlichen Wasserversorgung und damit die ständige Versorgung der Legauer Bürgerinnen und Bürger mit qualitativ hochwertigem TrinkwasserDer Markt Legau betreibt eine eigene   Wasserversorgungsanlage mit einem Brunnen in   Hofstatt   (Wassergewinnung), einem 600 m³   Hochbehälter   im  Riedstauden, Legau und einem 1.000   m³   Hochbehälter  in Wetzleberg, Altusried. Das Leitungsnetz beträgt rund 60 Kilometer. Die jährlich geförderte Menge beträgt rund 315.000 m³. Durch die Wasserversorgungs- anlage wird das gesamte Gemeindegebiet versorgt.

 

Die Wasserqualität ist einwandfrei. Das Legauer Wasser kann als Trinkwasser bedenkenlos verwendet werden. In regelmäßigen Abständen finden mikrobiologische Untersuchungen  sowie eine chemisch, physikalische Untersuchung des Trinkwassers nach den Vorgaben der Trinkwasserordnung 2001 statt. Das Ergebnis der Untersuchung wird an der Informationstafel am Rathaus Legau bekannt gemacht und ist auch unter dem Abschnitt "Untersuchungsparameter" zu finden.

 

Weitere wichtige Informationen sind hier abrufbar:

 

Satzungen:

  • Wasserabgabesatzung 2005-12-13

  • Wasserabgabensatzung Änderung 2010-12-21

  • Beitrags- und Gebührensatzung 2005-12-13

  • Beitrags- und Gebührensatzung Änderung 2015-12-09

 

Vordrucke:

  • Antrag auf Anschluss an die Trinkwasserversorgung

  • Installationsbestätigung

  • Kontrollblatt Wasserverbrauch gemeindl. Hauptwasserzähler

  • Ablesen des Wasserzählers

 

Infoblätter:

  • Wichtige Tipps zum Betrieb von Trinkwasser-Installationen

     

Hinweis:
Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Nutzung von Regenwasseranlagen meldepflichtig ist und einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Ferner darf der Umbau von Wasserzählern nur durch Mitarbeiter des gemeindlichen Wasserwerks erfolgen, die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein und die eigenmächtige Entfernung der Plombiermarken ist strafbar.

 

Um Wasserverlusten durch Rohrbrüche oder Spülkastendurchläufe vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßig den Wasserzähler abzulesen und mit den vorhergehenden Werten zu vergleichen (Kontrollblatt Wasserverbrauch).

Wasserhochbehälter Wetzleberg (Altusried)

 

Untersuchungsparameter

 

Wie aus der nachfolgend abgedruckten Wasseranalyse entnommen werden kann, liefert das gemeindliche Wasserwerk einwandfreies Trinkwasser.

 

  • Brunnen Legau chemische Untersuchung, Trinkwasserverordnung 2023

  • Brunnen Legau chemische Untersuchung, Routine 2023

  • Brunnen Legau chemische Untersuchung, Pflanzenschutzmittel 2023

  • Brunnen Legau chemische Untersuchung, EÜV 2023

  • Brunnen Legau mit Prüfbericht 2022

  • Prüfergebnis Brunnen Legau 2019 - Teil 1

  • Prüfergebnis Brunnen Legau 2019 - Teil 2

  • Prüfergebnis Grund- und Mittelschule Legau 2019

  • Prüfergebnis Messstelle Gasthof Stiefel Bettrichs 2019

  • Prüfergebnis Brunnen Legau 2024

 

Die mikrobiologischen Untersuchungen, die regelmäßig durchgeführt werden, zeigen, dass keine Keime oder Bakterien enthalten sind und das Wasser somit ungechlort geliefert werden kann. Aus den physikalisch-chemischen Untersuchungen kann abgelesen werden, dass alle Parameter unter den Grenzwerten liegen.

 

Härtegrad

 

Die Wasserprobe/Ermittlung des Härtegrades wurde am 25.04.2016 von der MUVA KEMPTEN durchgeführt.

 

Ergebnis von 2016

 

Untersuchung

Ergebnis

Grenzwert lt. TrinkwV.

Messwert

Einheit

unterer

oberer

Einheit

Summe Erdalkalien (Gesamthärte), berechnet als °d

16,3

°d

 

 

°d

Summe Erdalkalien (Gesamthärte), berechnet als mmol/l

2,9

mmol/l

 

 

mmol/l

 

Das Wasser des Marktes Legau befindet sich im Härtebereich „hart“

(2,9 mmol/l – 16,3 °).

_________________________________________________________________________

 

Auszug aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG)

 

§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche

(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.

 

(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:

 

Härtebereich weich           weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,

Härtebereich mittel            1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter,

Härtebereich hart               mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter.

 

 

 

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