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Amtl. Bekanntmachungen

Einführung des Digitalen Bauantrags

Das Landratsamt Unterallgäu hat mitgeteilt, dass ab 01.03.2023 der Digitale Bauantrag eingeführt wird. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, für das Unterallgäu, Bauanträge sowie weitere baurechtliche Anträge und Anzeigen bequem in elektronischer Form einzureichen.  Planverfasser müssen sich zur Einreichung entsprechend registrieren und laden den Bauantrag über das Bayerische Landesportal hoch. Das Landratsamt wird benachrichtigt, holt den Bauantrag digital ab und beginnt mit der Bearbeitung. Der schriftliche Bauantrag in Papierform ist weiterhin uneingeschränkt zulässig. Allerdings ist mit der Einführung des Digitalen Bauantrags folgende grundsätzliche Umstellung verbunden: Schriftliche Bauanträge und weitere schriftliche Anträge sind ab der Einführung des Digitalen Bauantrags nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen. Das Verfahren beginnt erst mit Eingang im Landratsamt. Den Gemeinden werden die Unterlagen unverzüglich nach Eingang des Antrags übermittelt mit der Bitte um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Damit beginnt auch die Zweimonatsfrist zur Erteilung des Einvernehmens. Vorteil der Verfahrensumstellung ist ein Zeitgewinn, der durch die parallele Bearbeitung bei Gemeinde und Landratsamt erzielt werden kann. Die Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Anträge können nur über das Bayerische Landesportal und die dortigen Online-Assistenten wirksam eingereicht werden.

 

Für Auskünfte steht das Landratsamt Unterallgäu unter E-Mail: ; Telefon: 08261/995-120 oder -146 zur Verfügung.

 

 

 

Ihr Bürgermeister

Franz Abele                             Reinhard Dorn                                       Hermann Gromer

Markt Legau                            Gemeinde Lautrach                              Gemeinde Kronburg

 

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BEKANNTMACHUNG


Landkreis - Abfallwirtschaft

 

Ab 1. Januar 2022 wird die Anmeldung von Mülltonnen im Landkreis Unterallgäu komfortabler. Denn dann ist dies online möglich, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises mit. Auch die Abholung von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern. Ab 2022 übernimmt der Landkreis alle Aufgaben rund um die Abfallentsorgung von den Gemeinden. Über ein neues Online-Portal können Grundstückseigentümer in Zukunft viele abfallwirtschaftliche Dinge erledigen, unter anderem

  • Restmülltonne, Biomülltonne und Altpapiertonne anmelden, ummelden oder abmelden,
  • Sepa-Mandat für Müllgebühren erteilen,
  • Befreiung von der Biotonne beantragen,
  • Sperrmüllabholung bestellen oder
  • Gebührenbescheide einsehen.

Neu ist auch: Für die Mülltonnen gibt es ab Januar 2022 einen Liefer- und Abholservice. Sie müssen nicht mehr vom Bürger selbst abgeholt werden.

Die Zugangsdaten, mit denen man sich im neuen Online-Portal anmelden kann, erhält jeder Grundstückseigentümer Ende 2021 per Post. Wer keinen Internetanschluss hat, kann eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Zugangsdaten an die Verwaltungsgemeinschaft vor Ort zu wenden. Im Dezember erhalten alle Grundstückseigentümer außerdem einen neuen Gebührenbescheid vom Landkreis. Das Online-Portal ist voraussichtlich zum Jahresende unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Über die Neuerungen informieren kann man sich auf der Seite schon jetzt. Bei Fragen gibt die Kommunale Abfallwirtschaft Auskunft unter Telefon (08261) 995-8010.

 

Der neue Abfuhrkalender 2023 liegt im Rathaus zur Abholung bereit oder kann unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/abfallentsorgung/abfuhrkalender eingesehen werden.

 

 

Franz Abele

Gemeinschaftsvorsitzender

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Eza!-Energieberatung im Illerwinkel

 

Die Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) und Verbraucherzentrale Bayern bieten in Kooperation mit der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 bis 19:00 Uhr eine kostenlose telefonische Beratung über energiesparende Maßnahmen und Fördermöglichkeiten an. Voranmeldung bitte unter Telefon 08330/9401-0.

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