Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen sowie in vielen deutschen Botschaften im Ausland. In diesen Fällen werden höhere Gebühren erhoben.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Personalausweises vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie bei Ihrem Besuch alle erforderlichen Unterlagen mit, zum Beispiel Ihren alten Ausweis, ein aktuelles Passfoto und gegebenenfalls Nachweise, falls sich Ihre Daten geändert haben. Wir beraten Sie gern bei der Vorbereitung Ihres Besuchs und beantworten Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, den Ablauf für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.
Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich
Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich
Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich
Neue Gebühren (seit Mai 2025)
Antragstellende Person ab 24 Jahren 52 Euro (10 Jahre gültig, inklusive Direktversand per Post)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,80 Euro (6 Jahre gültig, inklusive Direktversand per Post)
Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich 13 Euro
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30 Euro
Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zusätzlich 41 Euro