Auf einen Blick

Um was geht's?

Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen sowie in vielen deutschen Botschaften im Ausland. In diesen Fällen werden höhere Gebühren erhoben.


Voraussetzung

Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beantragung darlegen können. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt können Sie die geplante Antragstellung eines Personalausweises vorbereiten und in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihre Gründe anerkennt.


Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Bringen Sie bei Ihrem Besuch alle erforderlichen Unterlagen mit, zum Beispiel Ihren alten Ausweis, ein aktuelles Passfoto und gegebenenfalls Nachweise, falls sich Ihre Daten geändert haben. Wir beraten Sie gern bei der Vorbereitung Ihres Besuchs und beantworten Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, den Ablauf für Sie so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Legau

Nur vor Ort beim Einwohnermeldeamt möglich

Keine Angaben
Downloads Legau
Keine Downloads verfügbar
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
  • Abgelaufener Ausweis
  • Aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gegebenenfalls Nachweise falls Datenänderung

Keine Angaben
Unterlagen Online
Keine Angaben
Weitere Informationen
Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
Keine Angaben
Zahlungsinformationen

Neue Gebühren (seit Mai 2025)

Antragstellende Person ab 24 Jahren 52 Euro (10 Jahre gültig, inklusive Direktversand per Post)

Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,80 Euro (6 Jahre gültig, inklusive Direktversand per Post)

Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige:  Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich

Vorläufiger Personalausweis 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig)

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich 13 Euro

Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30 Euro

Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zusätzlich 41 Euro

Keine Angaben
Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Wolfgang
Ferchl
Keine Angaben
Zuständiges Amt
Einwohnermeldeamt
Keine Angaben
Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

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