Barrierefreiheits-Erklärung

1. Einleitung

Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel setzt sich dafür ein, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), insbesondere § 3 BFSG, sowie die Barrierefreiheitsverordnung (BFV). Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich zudem aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der BFV. Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in nationales Recht um.

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich vorliegend an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

2. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Inhaltliche Barrieren

  • nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:

  • ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien

Viele der vor dem 13. Juli 2025 veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde. Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.

4. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel (VGI) ist eine kommunale Körperschaft in Südwestbayern, bestehend aus den Gemeinden Kronburg, Lautrach und dem Markt Legau.

Die VGI bietet zentrale Verwaltungsdienste für die Mitgliedsgemeinden an, darunter Bürgerberatung, Standesamt, Bauamt, Sozialleistungen und allgemeine Verwaltung. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen effizienten und bürgernahen Service zu bieten und die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu fördern. Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung. Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen über die zentrale Website der VGI einreichen, telefonisch oder persönlich in den jeweiligen Rathäusern vor Ort.

Die VGI stellt aktuelle Informationen, amtliche Mitteilungen und Formulare auf ihrer Website bereit, um den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern. Für spezifische Anliegen wie Baugenehmigungen, Sozialleistungen oder Standesamtangelegenheiten werden die zuständigen Ansprechpartner in den jeweiligen Abteilungen genannt, um eine zielgerichtete Bearbeitung zu gewährleisten.

5. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.08.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

6. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel

Marktplatz 1
87764 Legau
Telefon: (08330) 94010
info@vg-illerwinkel.de

Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

7. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie feststellen, dass diese Webseite nicht barrierefrei ist, können Sie uns dies über die in Ziffer 5 genannte Kontaktperson oder Stelle mitteilen.

Sollten wir innerhalb von sechs Wochen nicht in zufriedenstellender Weise auf Ihre Rückmeldung reagieren, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle zu wenden.

Bayern:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html