Die Gemeinde Lautrach ermöglicht durch Aufstellung des Bebauungsplanes: 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes: „An der Ach“ einem ortsansässigen Gewerbetreibenden aus dem Bereich Land- und Forstwirtschaft auf seinem Grundstück zwischen der Ach und der Osterriederstraße liegend, eine Gewerbehalle zum Einstellen seiner betrieblichen Gerätschaften und Fahrzeuge zu bauen.
Dieses Areal ist im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht als Bauland ausgewiesen. Daher ist dieser ergänzende Bebauungsplan erforderlich. Dabei erfährt das jetzt unkultivierte Grundstück durch Auflagen in der „2. Änderung zum Bebauungsplan“ eine Renaturierung. Der Grüngürtel und der Böschungsbereich entlang der Ach bleiben dabei unangetastet.
Der Bebauungsplan durchläuft das übliche Verfahren und wird vom 12.09.2025 bis 13.10.2025 öffentlich ausgelegt. Sie können den Bebauungsplanentwurf zu den üblichen Öffnungszeiten in den Rathäusern Lautrach (Deybachstr. 2, 87763 Lautrach, dienstags 8 – 12 Uhr und donnerstags 16 – 18 Uhr) und Legau (Marktplatz 1, 87764 Legau, Montag-Freitag von 8 – 12 Uhr und Donnerstag auch von 14 – 18 Uhr) während des Auslegungszeitraums einsehen. Ebenso stehen Ihnen die Unterlagen unter https://www.vg-illerwinkel.de/mitteilungen/gemeinde-lautrach---anderung-des-rechtskraftigenbebauungsplanes- an-der-ach zur Verfügung. Es wird allen Bürgern innerhalb der Auslegungsfrist die Möglichkeit gegeben Bedenken gegen diesen Bebauungsplan anzumelden, oder weitere Auskünfte in Erfahrung zu bringen.
Einwendungen und Anregungen können bis zum 13.10.2025 in den beiden Rathäusern abgegeben oder eingeworfen werden. Es erfolgt dann, im Rahmen einer Gemeinderatssitzung, eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Bei positiver Abwägung wird danach der Bebauungsplan gemäß §10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig.