Folgende Ausführungen der Urkunde sind möglich:
Standard-Eheurkunde
Die Eheurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten, insbesondere über die in der Ehe geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.
Internationale Eheurkunde
Eine internationale (mehrsprachige) Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt. Eine standardmäßige internationale Eheurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Personenstands-Urkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das "Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern" unterzeichnet haben.
Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bundesrepublik Deutschland, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister oder früheren Familienbuch ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Eheleuten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Scheidung, Tod, Kirchenaustritt).
Urkunde für soziale Zwecke
Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.
Personalausweis
Personalausweis
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Eheurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Eheurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage zum Beispiel des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
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Bürgerservice-Portal Eheurkunde