Auf einen Blick

Um was geht's?

Wenn Sie einen Hund halten, ist er bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden. Die Hundesteuer trägt dazu bei, kommunale Aufgaben wie den Unterhalt von Wegen, Grünflächen oder Hundestationen mitzufinanzieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn es um die Anmeldung, Abmeldung oder allgemeine Fragen zur Hundesteuer geht.

Hund anmelden

Sie haben einen Hund neu in Ihre Familie aufgenommen? Dann melden Sie ihn bitte zeitnah bei Ihrer Gemeinde an.

Für die Anmeldung benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis
  • falls vorhanden: eine Hundesteuermarke

Die Anmeldung ist unkompliziert und schnell erledigt. Gerne sagen wir Ihnen auch, wie hoch die Hundesteuer in Ihrer Gemeinde ist.

Hund abmelden

Wenn Ihr Hund nicht mehr bei Ihnen lebt – zum Beispiel durch Wegzug, Weitergabe oder Tod –, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid.

Für die Abmeldung benötigen wir:

  • Ihre persönlichen Daten
  • falls vorhanden: frühere Steuerbescheide oder die Hundesteuermarke

Wir kümmern uns darum, dass die Abmeldung korrekt und zeitnah erfolgt.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg
  • Erster Hund: € 50,00
  • Zweiter Hund: € 120,00
  • Dritter (oder weiterer Hund): € 180,00
  • Kampfhund mit Negativzeugnis: € 650,00
  • Kampfhund ohne Negativzeugnis: € 50,00
Keine Angaben
Downloads Kronburg
Bestimmungen Lautrach
  • Erster Hund: € 50,00
  • Zweiter Hund: € 125,00
  • Dritter (oder weiterer Hund): € 187,50
  • Kampfhund mit Negativzeugnis: € 625,00
  • Kampfhund ohne Negativzeugnis: € 50,00

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Bestimmungen Legau
  • Erster Hund: € 55,00
  • Zweiter Hund: € 110,00
  • Dritter (oder weiterer Hund): € 150,00
  • Kampfhund mit Negativzeugnis: € 500,00
  • Kampfhund ohne Negativzeugnis: € 55,00

Keine Angaben
Downloads Legau
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort

Keine

Keine Angaben
Unterlagen Online

Keine

Keine Angaben
Weitere Informationen

Keine

Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
Keine Angaben
Zahlungsinformationen

Die Hundesteuer wird einmal im Jahr erhoben. Die genauen Beträge unterscheiden sich je nach Gemeinde innerhalb der VG Illerwinkel und können den gemeindespezifischen Besonderheiten entnommen werden. Gerne informieren wir Sie, wie hoch die Hundesteuer an Ihrem Wohnort ist und welche Zahlungsmöglichkeiten Sie haben.

Keine Angaben
Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Anita
Breimaier
Keine Angaben
Zuständiges Amt
Steueramt
Keine Angaben
Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

Bürgerservice-Portal Hundesteuer