Jugend- und Familienpflege Beantragung

Auf einen Blick

Um was geht's?

Familienpflegestationen tragen dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu unterstützen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Als weitere Kostenträger kommen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozial- und Jugendhilfeämter in Betracht.

Der Freistaat Bayern fördert die Familienpflegestationen, um die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Weiterführung der Familienpflegestationen zu erleichtern und ein flächendeckendes Angebot an qualifizierten Fachkräften auch durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit sicherzustellen.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind die Ausgaben der Familienpflegestationen für die Familienpflege. Die qualifizierte Fachkraft übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.


Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, freigemeinnützige Stiftungen sowie private Anbieter, soweit sie Träger von Familienpflegestationen sind und dort Fachkräfte beschäftigen.


Zuwendungsfähige Ausgaben

Personal- und Sachausgaben der Familienpflegestation.


Art und Höhe

Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die mögliche Förderpauschale orientiert sich an der in der Familienpflegestation beschäftigten, berücksichtigungsfähigen Fachkraft. Für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte Fachkraft beträgt die Pauschale jährlich bis zu 7.800,00 Euro.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2543
familienpflege@lfp.bayern.de

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2543
familienpflege@lfp.bayern.de

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Legau

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 44
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2543
familienpflege@lfp.bayern.de

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Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
Keine Angaben
Unterlagen Online
Keine Angaben
Weitere Informationen

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

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Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
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Zahlungsinformationen

Der Antrag auf Förderung ist kostenfrei.

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Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
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Zuständiges Amt
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Verwaltung bequem von zu Hause

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