Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung (EU) (blauer Parkausweis) sowie Parkerleichterung für besondere Gruppen von Menschen mit Behinderung (oranger Parkausweis).
Hinweise zum blauen Parkausweis, eine Erteilung ist möglich bei Vorliegen einer der folgenden Voraussetzungen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung mit Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis (oder Gleichstellung mit diesem Personenkreis nach versorgungsärztlicher Feststellung)
- Blindheit mit Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis
- schwere Behinderung mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen (z. B. Contergan-Geschädigte).
In diesen Fällen kann eine europaweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden. Diese Genehmigung berechtigt zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.
Hinweise zum orangen Parkausweis, Erteilung möglich bei Vorliegen einer dieser Voraussetzungen:
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind. 80 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis und einem Grad der Behinderung von mind. 70 % allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulkerosa mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 60 %.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und Harnableitung) und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mind. 70 %.
- Falls sonstige Umstände vorliegen, die ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen wie die genannten Voraussetzungen nach sich ziehen, kann durch Nachweis ärztlicher Unterlagen ebenfalls eine Erteilung erfolgen. In diesen Fällen kann eine deutschlandweit gültige Parkerleichterung für Schwerbehinderte ausgestellt werden. Diese Genehmigung berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.