Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen-Beantragung Erlaubnis

Auf einen Blick

Um was geht's?

Für folgende Veranstaltungen kann eine Erlaubnis beantragt werden:

  • Öffentliches Feste (Volksfest, Sportfest, etc.)
  • Konzerte
  • Tanzveranstaltungen
  • Filmvorführungen‍

Für folgende Veranstaltungen kann hiermit keine Erlaubnis beantragt werden:

  • Motorsportliche Veranstaltungen  
  • Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

keine

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

keine

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Legau

keine

Keine Angaben
Downloads Legau
Keine Downloads verfügbar
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm (optional)

Keine Angaben
Unterlagen Online
  • Lageplan des Veranstaltungsortes: Plan mit eingezeichneten Aufbauten, Fluchtwegen, Notausgängen, etc.
  • Haftpflichtversicherung des Veranstalters
  • Sicherheitskonzept: Bei Veranstaltungen mit hoher Risikostufe oder mehr als 1.000 Besuchern erforderlich
  • Bei Einsatz eines professionellen Sicherheitsdienstes: Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
  • ggf. Ausführungsgenehmigung / TÜV-Bescheinigung für Aufbauten
  • Veranstaltungsablauf / Programm (optional)

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Keine Angaben
Weitere Informationen
  • Bei geplantem Alkoholausschank ist ggf. eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§12 GastG) separat zu beantragen
  • Musikdarbietungen sind bei der GEMA separat anzumelden.
  • Bei übermäßiger Straßenbenutzung im Rahmen einer Veranstaltung ist ggf. eine Genehmigung gemäß § 29 Abs. 2 StVO notwendig. Wenden Sie sich hierzu rechtzeitig an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
20,00
Keine Angaben
Zahlungsinformationen

Es werden 20,00 € Gebühr pro Veranstaltungstag erhoben.

Keine Angaben
Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Veronika
Sauter
Keine Angaben
Zuständiges Amt
Ordnungsamt
Keine Angaben
Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

Bürgerservice-Portal Erlaubnis Veranstaltungen