Zählerstand Wasseruhr melden

Auf einen Blick

Um was geht's?

Wenn Sie Ihren Wasserzähler ablesen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie die Zählernummer kennen. Diese befindet sich meist auf dem Zähler selbst. Notieren Sie den aktuellen Zählerstand, also die Zahl, die auf dem Gerät angezeigt wird.

Sie können Ihren Zählerstand auf verschiedenen Wegen melden:

  • Per Online-Formular auf unserer Website
  • Per Telefon
  • Oder persönlich bei uns im Amt

Wir beraten Sie gerne, falls Sie Unterstützung beim Ablesen oder bei der Meldung benötigen. Die rechtzeitige und korrekte Übermittlung hilft uns, Ihren Wasserverbrauch genau abzurechnen und eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Nutzung von Regenwasseranlagen meldepflichtig ist und einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Ferner darf der Umbau von Wasserzählern nur durch Mitarbeiter des gemeindlichen Wasserwerks erfolgen, die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein und die eigenmächtige Entfernung der Plombiermarken ist strafbar. Um Wasserverlusten durch Rohrbrüche oder Spülkastendurchläufe vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßig den Wasserzähler abzulesen und mit den vorhergehenden Werten zu vergleichen.

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Nutzung von Regenwasseranlagen meldepflichtig ist und einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Ferner darf der Umbau von Wasserzählern nur durch Mitarbeiter des gemeindlichen Wasserwerks erfolgen, die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein und die eigenmächtige Entfernung der Plombiermarken ist strafbar. Um Wasserverlusten durch Rohrbrüche oder Spülkastendurchläufe vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßig den Wasserzähler abzulesen und mit den vorhergehenden Werten zu vergleichen.

Keine Angaben
Bestimmungen Legau

Wir machen nochmals darauf aufmerksam, dass die Nutzung von Regenwasseranlagen meldepflichtig ist und einer Ausnahmegenehmigung bedarf. Ferner darf der Umbau von Wasserzählern nur durch Mitarbeiter des gemeindlichen Wasserwerks erfolgen, die Wasserzähler müssen frei zugänglich sein und die eigenmächtige Entfernung der Plombiermarken ist strafbar. Um Wasserverlusten durch Rohrbrüche oder Spülkastendurchläufe vorzubeugen, empfiehlt es sich, regelmäßig den Wasserzähler abzulesen und mit den vorhergehenden Werten zu vergleichen.

Keine Angaben
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
  • Formblatt Ablesen Wasserzähler
  • Kontrollblatt Wasserverbrauch
Keine Angaben
Unterlagen Online

Formblatt Ablesen Wasserzähler

Keine Angaben
Weitere Informationen

Telefon: (08330) 9401-13

Fax: (08330) 9401-21

E-Mail: anita.breimaier@vg-illerwinkel.de

Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
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Zahlungsinformationen

Dieser Dienst ist für Sie unentgeltlich.

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Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Anita
Breimaier
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Zuständiges Amt
Steueramt
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Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

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