Informationen zur Kommunalwahl 2026

Gemeinde:
VGI
Datum:
11.10.2025

Einreichung von Wahlvorschlägen


Grundsätzlich dürfen die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie für die Gemeinderatsmitglieder nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz). Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleitung durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat. Diese Bekanntmachung wird voraussichtlich am 9. Dezember 2025 veröffentlicht.


Allerdings können die Bewerberaufstellungsunterlagen bereits ab sofort im Rathaus Legau (Herr Mazenik - Zimmer 18, 1. OG) von den Vertretern der Wahlvorschlagsträger während der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden. Anschließend sind die Wahlvorschläge bis spätestens 8. Januar 2026, 18 Uhr einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Es kommt auf den Tag des physikalischen Eingangs bei der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel an - nicht auf den Tag der Absendung! Eine Zurücknahme ist bis 8. Januar 2026, 18 Uhr möglich.


Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird durch Anschlag an den jeweiligen Amtstafeln bekannt gegeben.  


Wahlhelfer/ Wahlhelferin


Für die Durchführung der Kommunalwahl werden wieder dringend Mitglieder für die Urnen- und Briefwahlvorstände benötigt. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Personen sein, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel ist nicht erforderlich. Gerne können auch Personen aus anderen Gemeinden helfen.  


Die Tätigkeiten umfassen unter anderem das Überprüfen der Wählerlisten, das Ausgeben der Stimmzettel, die Kontrolle der Wahlkabinen sowie die Unterstützung bei der Auszählung der Stimmen. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich, da Sie eine umfassende Einweisung von den Wahlvorstehern erhalten. Als Dankeschön für Ihre Unterstützung erhalten Sie auch eine entsprechende Aufwandsentschädigung.


Wenn Sie Interesse haben, Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei den zu werden, melden Sie sich bitte bis 31.12.2025 unter wahlen@vg-illerwinkel.de oder im Rathaus Legau (Tel.: 08330 9401-0). Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze auf unserer Website www.vg-illerwinkel.de.

Wahlamt VG Illerwinkel