
Noch bis zum 27. März 2026 besteht die Möglichkeit, sich als Mitglied für den Inklusionsbeirat zu bewerben. Der Inklusionsberat soll helfen die UN Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Soll nichts anderes heißen, als dass man versucht, behinderte Menschen so wenig wie möglich auszuschließen, sondern sich überlegt, wie dieser Personenkreis bestmöglich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens eingebunden werden kann. Dies können oft Kleinigkeiten sein, wie z. B. eine Parkbank auf häufig genutzten Fußwegen, eine Halterung an Empfangsschaltern für Krügen, eine bessere Ausleuchtung usw.. Der Inklusionsbeirat ist ehrenamtlich und wird für sechs Jahre gewählt. Er trifft sich ca. vier mal im Jahr oder nach Bedarf auch öfters. Die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung pro Sitzung, sowie notwendige Assistenzhilfe, um zu den Sitzungen erscheinen zu können.
Weitere Informationen zum Inklusionsbeirat sowie den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter folgendem Link:
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/buergerservice/menschen-mit-behinderung/der-inklusionsbeirat