Beim ersten Tagesordnungspunkt ging es um den Antrag auf Vorbescheid für den Umbau eines ehemaligen landwirtschaftlichen Wohn- und Betriebsgebäudes zu zwei Wohneinheiten und eines Garagentraktes in Kronburg, Wiesenweg. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Das gemeindliche Einvernehmen zu einer vorherigen Bauvoranfrage wurde bereits am 25.03.2024 erteilt. Allerdings wurde diese durch das Landratsamt abgelehnt, da es sich größtenteils um den Abbruch und die Neuerrichtung großer Teile des Gebäudes handelte. Die geplanten Umbauten finden nun überwiegend im ehemaligen landwirtschaftlichen Teil des Gebäudes statt. Der Gemeinderat hat den Plänen einstimmig zugestimmt.
Beim zweiten Tagesordnungspunkt ging es um eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Illerbeuren, Illerstraße. Der Bauherr beantragt eine Abweichung der Außenbereichssatzung. Die Satzung sieht ein Satteldach oder Walmdach mit einer Dachneigung zwischen 42 und 48 Grad vor. Der Antragsteller möchte jedoch ein Flachdach oder ein Walmdach mit einer geringeren Neigung. Der Gemeinderat hat sich gegen ein Flachdach ausgesprochen. Ein Walmdach mit einer Dachneigung von 30 bis 42 Grad wird mit 13:0 Stimmen genehmigt.
Ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten und der Tekturantrag zum Anbau an das bestehende Wohngebäude in Illerbeuren, Etterstraße, wurden anschließend behandelt. Auf diesem Grundstück wurden in der Vergangenheit bereits unterschiedliche Bauanträge gestellt. Ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1977 besagt, dass Nebenanlagen wie Gewächshäuser etc. nicht in die Bebauung eingerechnet werden, somit ist die Planung wie jetzt vorgesehen möglich. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Allerdings gab es große Bedenken wegen der Stellplatzanzahl. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben mit 11:2 Stimmen zugestimmt. Das Landratsamt wird darauf hingewiesen den Stellplatznachweis auch im Hinblick darauf, dass im vorhandenen Gebäude ein Praxisraum genutzt wird, zu überprüfen.
Ein weiterer Bauantrag für die Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung in den ehemaligen Stalltrakt einschließlich Herstellung einer Lagerfläche in der Scheune in Unterbinnwang, wurde einstimmig befürwortet. Der dazugehörigen Bauvoranfrage wurde bereits am 14.04.2025 zu gestimmt. Es können noch bis zu vier weitere Wohnungen je Hofstelle errichtet werden, soweit die Bausubstanz erhaltenswert ist, die äußere Gestalt im Wesentlichen erhalten bleibt und die bisherige Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurückliegt. Alle Bauanträge werden zur weiteren Genehmigung ans Landratsamt weitergeleitet.
Der RMSV Lautrach hat bei der Gemeinde Kronburg einen Zuschussantrag für neue Kunsträder gestellt. Die alten Kunsträder sind 30 Jahre alt und technisch sehr veraltet. Nach eingehender Diskussion über die Höhe eines Zuschusses wurde mit 7:6 Stimmen entschieden, die Kosten für ein Fahrrad in Höhe von 2.895.- € zu übernehmen.
Im Anschluss wurde die Sitzung mit neun weiteren nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten fortgeführt.