Gemeinderatssitzung 09/2025

Gemeinde:
Kronburg
Datum:
03.09.2025

Punkt eins der Tagesordnung war eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Ein- bis Zweifamilienhauses (nach Abriss bestehendes Blockhaus) in Kardorf, Hitzenhoferstraße. Eine Vorprüfung durch das Landratsamt ergab, dass das Grundstück im Innenbereich liegt und eine Bebauung durchaus zulässig wäre. Der Gemeinderat steht dem Projekt sehr skeptisch gegenüber, da es sowohl bei der Lage des Grundstücks (bewachsene Hanglage, Hangwasser), der Größe des Objekts, der Erschließung sowie der Stellplätze erhebliche Bedenken gibt. Die Bauvoranfrage wurde zurückgestellt. Mit dem Antragsteller wird Kontakt aufgenommen, um die vielen offenen Fragen abzuklären.

Anschließend ging es um eine Vorberatung zum Erlass einer Stellplatzverordnung. Seit dem 01.01.2025 gibt es in Bayern keine einheitliche Stellplatzverordnung mehr. Die bayerische Staatsregierung hat festgelegt, dass jede Kommune für eine solche Verordnung selber verantwortlich ist. Übergangsweise gilt bis zum 31.12.25 die alte Regelung. Der Bayerische Gemeindetag hat nun eine Mustersatzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ausgearbeitet.

Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden im Gemeindegebiet. Regelungen in vorhandenen Bebauungsplänen haben dabei Vorrang. Der Gemeinderat wird sich über den Inhalt nun Gedanken machen und die Satzung bei der nächsten Sitzung beschließen.

Des Weiteren ging es um eine Mietanpassung der gemeindlichen Liegenschaften. Die Vorsitzende präsentierte eine Übersicht über die derzeitigen jährlichen Zahlungen von Miete und Nebenkosten der Vereine an die Gemeinde. Der Gemeinderat ist grundsätzlich der Meinung, dass eine moderate Anpassung sinnvoll wäre. Über die genaue Höhe der künftigen Beträge wird in der nächsten Sitzung entschieden.

Im Anschluss wurde die Sitzung mit vier weiteren Tagesordnungspunkten fortgeführt.

Weitere Informationen
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Anna
Reisle
3. Bürgermeisterin