Gemeinderatssitzung

Gemeinde:
Lautrach
Datum:
09.09.2025

In der Sitzung vom 09. September 2025 wurde zunächst dem Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf der Fl.-Nr. 152/39 der Gemarkung Lautrach (Rauhhornweg 2) das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da der Bauantrag dem Bebauungsplan entspricht wird er von der Genehmigung freigestellt.


Aufgrund der Vereinfachungen der Bay. Bauvorschriften wird die Regelung zu den Stellplätzen mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 aus der Bay. Bauordnung gestrichen. Gemeinden die weiterhin eine verbindliche Regelung für Stellplätze haben wollen, sollten deshalb bis zum 01. Oktober 2025 eine solche Stellplatzverordnung erlassen. Dem Gemeinderat ist der Entwurf und die Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für KfZ bekannt und stimmt dieser mit Wirkung zum 01. Oktober 2025 zu. Die Bekanntmachung der neuen Satzung erfolgt rechtzeitig zum 01.10.2025.


Von Frau Brüchle, Leitung der Bücherei Lautrach, wurde dem Gemeinderat die Situation der Pfarrbücherei vorgestellt. Aktuell stehe man vor mehreren Herausforderungen für die es Unterstützung bedarf. Die Ausstattung ist alt, der Medienbestand nicht mehr ganz zeitgemäß und das ehrenamtliche Team stark geschrumpft. Es wurde ein Fünf-Jahres-Plan bis 2030 vorgestellt in dem die Herausforderung sukzessive angegangen werden sollen. Der Gemeinderat sprach sich für eine Unterstützung der Bücherei aus, in welchem finanziellen Rahmen diese ausfällt soll im Herbst entschieden werden.


Nachdem die Kunsträder des RMSV Lautrach 1890 e. V. in die Jahre gekommen waren, hat man sich entschieden drei neue Kunsträder anzuschaffen. Für diese Anschaffung bittet der RMSV die Gemeinde um einen Zuschuss. Der Gemeinderat beschließt die Kosten eines Kunstrades (2.895 €) zu übernehmen.  
Der Vorsitzende teilt mit, dass auf der Gemeinde die Anfrage zur Änderung der Größe von Gräbern auf dem Lautracher Friedhof, Abteilung A eingegangen ist. Er bitte den Gemeinderat um ein Meinungsbild hinsichtlich den Bestattungsformen und der Friedhofsatzung in Lautrach.


Der Gemeinde Lautrach wurde von der Stadt Leutkirch über den Bau von zwei Windkraftanlagen (Nabenhöhe 179 m, Gesamthöhe 266,5 m) informiert. Die Grundstücke auf denen die Windkraftanlagen erbaut werden sollen, liegen in der Nähe des Ortsteils Dilpersried. Für die Bürger besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht sowie der Äußerung von Einwänden bzw. bedenken bis zum 02.10.2025 beim Landratsamt Ravensburg, Frau Beate Hofmann (b.hofmann@rv.de).


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde u. a. eine Brückenuntersuchung beauftragt.

Weitere Informationen
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Kerstin
Kanzler
Mitarbeiterin