Gemeinderatssitzung 12/2025

Gemeinde:
Kronburg
Datum:
11.12.2025

Beim ersten Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat erneut mit einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Ein- bis Zweifamilienhauses (nach Abriss bestehendes Blockhaus) in Kardorf, Hitzenhoferstraße. Das geplante Bauvorhaben liegt im Hangbereich innerhalb der bebauten Ortsteile. Nach eingehender Diskussion wurde der Bauvoranfrage unter der Bedingung zugestimmt, dass durch geeignete bauliche und technische Maßnahmen sicherzustellen ist, dass kein frei abfließendes Hangwasser auf benachbarte Grundstücke geleitet wird und die Anlieger nicht beeinträchtigt werden. Außerdem muss der Bauherr für die Erschließung sorgen. Die Bauvoranfrage wird ans Landratsamt zur weiteren Beurteilung weitergeleitet.


Der Gemeinderat hat die Wiederwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kardorf, Herrn Nikolaus Hengler, einstimmig bestätigt. Ebenso wurde die Wiederwahl des stellvertretenden Kommandanten der Feuerwehr Kronburg, Herrn Simon Rauh einstimmig bestätigt.


Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Erneuerung der Verordnung der Gemeinde Kronburg über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden. Die Verordnung ist immer nur einen bestimmten Zeitraum gültig. Der Gemeinderat hat der Verordnung, die sich inhaltlich hauptsächlich auf die Anleinpflicht bezieht und nicht verändert wurde, einstimmig zugestimmt.


Wir appellieren an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auch in dieser Jahreszeit mitzunehmen und ordnungsgemäß an den zahlreich aufgestellten Hundeklos oder daheim in der schwarzen Tonne zu entsorgen. Es kommt leider auch häufig vor, dass die Beutel irgendwo abgelegt werden wo sie sicher nicht hingehören.


Alle Grundstückbesitzer von bebauten und unbebauten Flächen werden aufgefordert, die Gehsteigfläche entlang der Grundstücke einschließlich Rinne zu reinigen. An Radwegen, Gehwegen und Straßen befindliche Bäume und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass keine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs entsteht. Über Gehwegen dürfen in jedem Falle bis zu einer Höhe von 2,50 m und über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,5 m keine Zweige und Äste in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Es ist darauf zu achten, dass keine Verkehrszeichen und Straßenlampen verdeckt sind. Nur so ist die Sicherheit gewährleistet und kann auch der Winterdienst einen reibungslosen Ablauf garantieren.        

                                                                   
Zum Schluss wünschen wir Ihnen allen noch eine besinnliche Adventszeit, ein schönes und friedvolles Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes, glückliches neues Jahr 2026. Außerdem möchten wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich das ganze Jahr über in irgendeiner Weise in unserer Gemeinde engagiert haben, ganz herzlich bedanken.

Weitere Informationen
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Anna
Reisle
3. Bürgermeisterin