Im ersten Tagesordnungspunkt erfolgte eine Berichterstattung der Verwaltung über das Ergebnis des kaufmännischen Jahresabschlusses für das Jahr 2024 des gemeindlichen Wasserwerks. So hat sich unter Berücksichtigung aller Parameter insgesamt ein Fehlbetrag von rd. 154.400 Euro ergeben. Nach Abzug der erhaltenen Zuschüsse ergibt sich schließlich ein für die Gebührenkalkulation zu berücksichtigender Fehlbetrag von rd. 82.000 Euro. Dieser Fehlbetrag ist insbesondere auf die gestiegenen Kosten für den laufenden Unterhalt sowie auf die erhöhten Abschreibungen und den Zinsaufwand zurückzuführen, die durch die umfangreichen Investitionen in das gemeindliche Wasserleitungsnetz in den letzten Jahren zu begründen sind.
Nachdem sich in den Jahresabschlüssen 2023 und 2024 aus den erläuterten Gründen jeweils nicht unerhebliche Fehlbeträge ergeben haben wurde es erforderlich, die Wassergebühren neu zu kalkulieren. In seiner Einleitung zur Thematik erläuterte Bürgermeister Thomas Heinle, dass es sich bei der gemeindlichen Wasserversorgung um eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung handelt. Im Weiteren führt Kämmerer Thomas Mazenik aus, dass anfallende Aufwendungen in diesem Bereich vollständig durch entsprechende Einnahmen aus den Wassergebühren abgedeckt werden müssen. Die letzte Überprüfung der Wassergebühren wurde im Jahr 2020 mit Wirkung zum 01.01.2021 veranlasst. Im Rahmen der erfolgten Neukalkulation wurde nun nach Berücksichtigung sämtlicher aktueller Parameter eine zur Kostendeckung erforderliche Wassergebühr von 1,53 Euro/cbm errechnet. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die Kosten für den Abbruch des Hochbehälters nicht in die Kalkulation eingeflossen sind. Andernfalls wäre die Erhöhung der Gebühren noch höher ausgefallen. Im Zuge der Beratung ist das Gremium nach Abwägung aller Fakten übereingekommen, einerseits die Grundgebühr und anderseits die Verbrauchsgebühr entsprechend anzupassen. Schließlich wurde die beschlussmäßige Entscheidung getroffen, dass ab 01. Januar 2026 die Grundgebühr bei einem Dauerdurchfluss bis 10 m³ um 22 Euro auf nunmehr 92 Euro sowie die Wassergebühr um 28 Cent auf 1,43 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 % angehoben wird. Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 120 cbm bedeutet dies einen monatlichen Mehrbetrag von rd. 5 Euro. Die erforderliche formelle Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabensatzung des Marktes Legau wurde vom Gremium beschlossen und wird entsprechend bekannt gemacht.
Der Vorsitzende informierte, dass im Bereich der Altusrieder Straße am Abzweig zur Lehenbühlstraße derzeit eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 7 bis 17 Uhr besteht. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es zweckmäßig, beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der beiden Kreisstraßen bis zur Höhe des Kindergartens Arche Noah zu beantragen. Schließlich beauftragte das Ratsgremium die Verwaltung mit einstimmigem Votum, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Nachdem die bisherige Verordnung turnusgemäß nach 20 Jahren ausgelaufen ist, hat der Marktgemeinderat einstimmig der neuen Verordnung zugestimmt, die unter anderem die Anleinpflicht, Ausnahmen von der Anleinpflicht sowie mögliche Ordnungswidrigkeiten regelt. Sie tritt mit Bekanntmachung in Kraft und gilt für die nächsten 20 Jahre.
In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die Bedeutung der ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot hingewiesen. Wir bitten alle Hundehalter im Interesse der Allgemeinheit, den Hundekot nicht liegen zu lassen, sondern vorbildlich und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für alle öffentlichen Spiel- und Sportplätze, Grünstreifen, Straßen, Wege, Plätze sowie aller landwirtschaftlichen Flächen. Wir bitten Sie, die hierfür aufgestellten Hundekotentsorgungssysteme in den betreffenden Bereichen zu nutzen. Zudem möchten wir auch noch kurz auf die ausgehende mögliche Gefahr von freilaufenden Hunden eingehen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass Kinder, Spaziergänger, Jogger und auch Radfahrer durch Hunde erschreckt werden und sich davor ängstigen. Im Interesse eines guten und rücksichtsvollen Miteinanders bitten wir Sie, Ihren Vierbeiner im Ortsbereich immer anzuleinen, um Gefährdungen oder Belästigungen zu vermeiden. Außerhalb des Siedlungsbereiches sollte darauf geachtet werden, dass Hunde stets in Sicht- und Rufweite sind und letztlich von diesen keine Gefährdung oder Belästigung ausgehen kann.
Im anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Festlegung des Baulandpreises für das neue Baugebiet „Westlich des Witzenberger Weges“ beraten. Insgesamt stehen 19 Bauplätze mit einer Gesamtfläche von rd. 10.800 m² zum Verkauf. Kämmerer Thomas Mazenik stellte die vollständige Kalkulation zur Ermittlung des Verkaufspreises ausführlich und nachvollziehbar dar. Unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Daten und Fakten wurde ein Verkaufspreis von 205 Euro pro Quadratmeter zuzüglich der satzungsgemäßen Wasser- und Kanalherstellungsbeiträge festgelegt. Nach Beantwortung der aufgetretenen Fragen wurde schließlich der vorgeschlagene Verkaufspreis vom Gremium mehrheitlich beschlossen. Interessierte Bauplatzbewerber können sich jederzeit bei der Bauverwaltung des Marktes Legau melden, um weitere Informationen zur Bauplatzbewerbung und –vergabe zu erhalten.
Abschließend wurden noch verschiedene Grundstücksangelegenheiten sowie eine personelle Nachbesetzung bei der Irmengard-Lutz-Breins-Stiftung einstimmig beschlossen.