Auskunftssperre

Auf einen Blick

Um was geht's?

Auskunftssperren dienen dazu, Ihre persönlichen Daten im öffentlichen Register zu schützen. Wenn Sie möchten, dass bestimmte Informationen, wie Ihre Namen oder Ihre Adresse, nicht öffentlich einsehbar sind, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Digitale Anforderungen von Meldedaten können durch Übermittlungssperren verhindert werden.

Das bedeutet, dass Ihre Daten in öffentlichen Verzeichnissen nur eingeschränkt oder gar nicht sichtbar sind. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie sich vor unerwünschter Kontaktaufnahme oder Gefahren schützen möchten. Sie können für folgende Zwecke der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:

  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Alters- oder Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
           

Wir beraten Sie gerne, wie Sie eine Auskunftssperre beantragen können und welche Möglichkeiten es gibt.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg
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Downloads Kronburg
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Bestimmungen Lautrach
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Downloads Lautrach
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Bestimmungen Legau
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