Entwässerungsantrag

Auf einen Blick

Um was geht's?

Grundstücke, die durch die Kanalisation der öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen wurden, sind an diese Entwässerungseinrichtung anzuschliessen. Der sogenannte Grundstücksanschluss erfolgt durch die Verlegung einer Leitung vom öffentlichen Kanal bis zum Kontrollschacht. Über diesen Grundstücksanschluss werden die auf dem Grundstück befindlichen entsorgungsbedürftigen Flächen und Gebäude an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Über dieses Formular beantragen Sie die Genehmigung zur Herstellung einer Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) mit Grundstücksanschluss.

Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
  • Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:1000)
  • Strangabwicklung (Maßstab 1:100)
  • Detailzeichnungen/Prospekte
  • Rohrnetzberechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Gestattungsvertrag zur Verlegung von Kanälen unter öffentlichem Grund

Keine Angaben
Unterlagen Online
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1000)
  • Grundrisszeichnungen (Maßstab 1:1000)
  • Strangabwicklung (Maßstab 1:100)
  • Detailzeichnungen/Prospekte
  • Rohrnetzberechnung
  • Erläuterungsbericht
  • Gestattungsvertrag zur Verlegung von Kanälen unter öffentlichem Grund

Keine Angaben
Weitere Informationen
  • Informationen zu den technischen Voraussetzungen der Anschlussnahme für Ihr Grundstück und zu den für Sie entstehenden Kosten der Verlegung des Grundstücksanschlusses zur Entwässerung entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung.
  • Die Kosten des Anschlusses sind durch den Grundstückseigentümer zu tragen.
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Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
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Zahlungsinformationen

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den kommunalen Satzungen.

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Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
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Zuständiges Amt
Bauamt
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