Wenn Sie außerhalb der üblichen Zeiten – also zum Beispiel nicht an Silvester – ein Feuerwerk der Kategorie II zünden möchten, benötigen Sie dafür eine besondere Genehmigung der Gemeinde.
Über dieses Formular können Sie die entsprechende Erlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragen. Bitte beachten Sie: Der vollständig ausgefüllte Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin bei der Gemeinde eingehen, damit eine rechtzeitige Prüfung und Bearbeitung möglich ist.
Die Erlaubnis wird nur für besondere Anlässe und unter bestimmten Voraussetzungen erteilt. Dazu zählen zum Beispiel runde Geburtstage, Hochzeiten oder Vereinsjubiläen. Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den Voraussetzungen beraten wir Sie gerne persönlich.
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
- Plan des Abbrennortes mit deutlich erkennbaren Abständen zu Straßen, Gebäuden und anderen Hindernissen (z.B. Bäumen)
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
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