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Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte) und in manchen Fällen auf Flächen, die im Eigentum stehen, erhoben wird. Sie wird in der Regel jährlich von den Gemeinden erhoben und basiert auf dem Einheitswert bzw. dem Grundsteuermessbetrag sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Ziel ist es, die Kosten der kommunalen Infrastruktur und Dienstleistungen zu decken. In Deutschland gibt es die Grundsteuer als Grundsteuer A (Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (bebaute bzw. unbebaute Grundstücke). Die konkrete Berechnung erfolgt über das Grundsteuergesetz bzw. landesspezifische Regelungen und die Hebesätze der Gemeinde.
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