Lebenspartnerschaftsurkunde

Auf einen Blick

Um was geht's?

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Falls Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. als Beteiligte im Nachlassverfahren unter Vorlage des Erbscheins oder Vollstreckungstitels). Bei Geschwistern ist die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausreichend. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage zum Beispiel des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Keine

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Keine

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Legau

Keine

Keine Angaben
Downloads Legau
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Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
Keine Angaben
Unterlagen Online
Keine Angaben
Weitere Informationen

Standard-Lebenspartnerschaftsurkunde


Die Lebenspartnerschaftsurkunde gibt Auskunft über die Daten der Lebenspartner, insbesondere über die in der Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Lebenspartnerschaft. Die Urkunde kann im A4-Format oder Stammbuch-Format (annähernd A5) ausgestellt werden.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister


Der beglaubigte Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (zum Beispiel Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).

Urkunde für soziale Zwecke


Für Sozialversicherungen wie Renten- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe oder andere soziale Zwecke wird eine zweckgebundene Urkunde für soziale Zwecke benötigt.

Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
12,00
Keine Angaben
Zahlungsinformationen
  • Die Portokosten bei Postversand betragen für Deutschland 0,00 € (Ausland 0,00 €).
  • Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Keine Angaben
    Wer ist für Sie zuständig?

    Amt und Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner
    Maria
    Heckelsmiller
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    Zuständiges Amt
    Standesamt
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    Verwaltung bequem von zu Hause

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