Wann ist eine Plakatiererlaubnis erforderlich?
Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie:
Wie beantragen Sie die Erlaubnis?
Sie können die Plakatiererlaubnis bei Ihrer Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel beantragen. Der Antrag ist in der Regel schriftlich oder persönlich möglich. Bitte legen Sie dazu eine Skizze des geplanten Aufstellortes sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.
Was ist bei der Nutzung zu beachten?
Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zum Antrag oder zur Gestaltung Ihrer Werbung haben. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen und gemeinsam für eine ansprechende und ordentliche Region zu sorgen.
Keine
Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:
Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.
Bei allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ist keine Plakatiererlaubnis zu beantragen. Dazu sind den politischen Parteien und Wählergruppen sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen.
Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig vom Aufstellungszeitraum:
Zeitraum Gebühr in €
<1 Woche 20,00
2 Wochen 25,00
3 Wochen 30,00
4 Wochen 35,00
6 Wochen 40,00
8 Wochen 45,00
10 Wochen 50,00
12 Wochen 55,00
6 Monate 75,00
Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.
Bürgerservice Portal Plakatiererlaubnis