Plakatiererlaubnis

Auf einen Blick

Um was geht's?

Wann ist eine Plakatiererlaubnis erforderlich?

Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie:

  • Plakate, Banner oder ähnliche Werbemittel an öffentlichen Flächen anbringen möchten
  • diese dauerhaft oder zeitlich begrenzt sichtbar sein sollen
  • die Fläche öffentlich zugänglich ist und nicht zu privaten Grundstücken gehört.

Wie beantragen Sie die Erlaubnis?

Sie können die Plakatiererlaubnis bei Ihrer Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel beantragen. Der Antrag ist in der Regel schriftlich oder persönlich möglich. Bitte legen Sie dazu eine Skizze des geplanten Aufstellortes sowie eine Kopie Ihres Personalausweises bei.

Was ist bei der Nutzung zu beachten?

Wir beraten Sie gern, wenn Sie Fragen zum Antrag oder zur Gestaltung Ihrer Werbung haben. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen und gemeinsam für eine ansprechende und ordentliche Region zu sorgen.

  • Die Plakate dürfen keine Sichtbehinderungen oder Gefahren verursachen.
  • Sie müssen die Plakate nach Ablauf der vereinbarten Frist entfernen.
  • Es gelten die örtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und des Stadtbildes.
Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Keine

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Bestimmungen Lautrach

Keine

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Bestimmungen Legau

Keine

Keine Angaben
Downloads Legau
Keine Downloads verfügbar
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort

Für die Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Aufstellungszeitraum
  • Angabe in welcher Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel plakatiert werden soll.

Keine Angaben
Unterlagen Online

Folgende Dateiformate können hochgeladen werden: PDF, PNG, JPG.

Keine Angaben
Weitere Informationen

Bei allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden ist keine Plakatiererlaubnis zu beantragen. Dazu sind den politischen Parteien und Wählergruppen sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren angemessene Werbemöglichkeiten einzuräumen.

Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
Keine Angaben
Zahlungsinformationen

Die Höhe der erhobenen Gebühren ist abhängig vom Aufstellungszeitraum:

Zeitraum Gebühr in €
<1 Woche 20,00
2 Wochen 25,00
3 Wochen 30,00
4 Wochen 35,00
6 Wochen 40,00
8 Wochen 45,00
10 Wochen 50,00
12 Wochen 55,00
6 Monate 75,00

Keine Angaben
Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Veronika
Sauter
Keine Angaben
Zuständiges Amt
Ordnungsamt
Keine Angaben
Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

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