Folgende Übermittlungssperren können Sie bearbeiten:
Die Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird. Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. In jedem Einzelfall hat die Meldebehörde zu überprüfen, ob die vorgebrachten Gründe ausreichen. Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Dazu können Tatsachen dienen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen glaubhaft machen. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden die zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.
Keine
Keine
Keine
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Bürgerservice-Portal Übermittlungssperre