Vorübergehender Gaststättenbetrieb

Auf einen Blick

Um was geht's?

Wenn Sie vorübergehend eine Gaststätte betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Gestattung nach § 12 Absatz 1 des Gaststättengesetzes. Diese erlaubt es Ihnen, für einen bestimmten Zeitraum und an einem bestimmten Ort eine Gaststätte zu betreiben, ohne eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis zu besitzen.  

Wo wird diese Erlaubnis beantragt?

Sie können die Gestattung bei der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel beantragen. Wir beraten Sie gerne, welche Unterlagen Sie dafür benötigen und wie das Verfahren abläuft.  

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn des vorübergehenden Betriebs gestellt werden. Für die Beantragung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls Nachweise über den geplanten Betrieb mit.  

Wie geht es dann weiter?

Wir prüfen Ihren Antrag sorgfältig und informieren Sie, sobald die Gestattung erteilt ist. Die Bearbeitungszeit ist in der Regel kurz, damit Sie Ihren Betrieb rechtzeitig aufnehmen können.  

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.  

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Keine

Keine Angaben
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Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Keine

Keine Angaben
Downloads Lautrach
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Bestimmungen Legau

Keine

Keine Angaben
Downloads Legau
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Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

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Preis und Zahlung

Preis
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Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
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Ordnungsamt
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Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

Bürgerservice-Portal Gaststättenbetrieb vorübergehend