Pflichten der Anlieger
Als Anlieger sind Sie verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Das sorgt für die Sicherheit aller Fußgänger. Wir empfehlen, die Gehwege regelmäßig zu kontrollieren, besonders bei Schneefall oder Glätte.
Organisation des Winterdienstes durch die Gemeinde
Die Gemeinde sorgt dafür, dass die wichtigsten Straßen und Wege schnell geräumt werden. Dabei setzen wir auf eine koordinierte Zusammenarbeit mit den zuständigen Firmen und den Anliegern. Unser Ziel ist es, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten.
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger tun können
Gemeinsames Engagement für eine sichere Region
Der Winterdienst lebt vom Miteinander. Wir danken allen Anliegern, die aktiv mithelfen, die Wege sicher zu halten. Bei Fragen oder besonderen Anliegen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die aktuellen Maßnahmen.
Die Auflagen für den Winterdienst sind für Kronburg hier geregelt.
Die Auflagen für den Winterdienst sind für jede Gemeinde in der entsprechenden Verordnung (s. o.) geregelt.
Die Auflagen für den Winterdienst sind für jede Gemeinde in der entsprechenden Verordnung (s. o.) geregelt.