
In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Wasser in größeren Mengen aus den öffentlichen Gewässern entnommen wurde, um Gärten zu bewässern. Die Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel weist darauf hin, dass Wasserentnahmen mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln (auch Schläuche) nicht gestattet sind. Zulässig ist lediglich das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Gießkannen oder Eimern.
Ebenso möchten wir daran erinnern, dass das Einleiten von Wasser oder anderen Stoffen in den Bach ohne die erforderliche Genehmigung unzulässig ist. Diese Regelungen dienen dem Schutz unseres Gewässers und seiner Tier- und Pflanzenwelt sowie der Sicherung eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Ressource Wasser.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Vorschriften zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Veronika Sauter, Ordnungsamt