Im ersten Tagesordnungspunkt stellten Herr Bayer und Herr Sperner von der Lechwerke AG dem Marktgemeinderat die wesentlichen Inhalte sowie den Ablauf der kommunalen Wärmeplanung vor. Anhand einer übersichtlichen Präsentation erläuterten sie die gesetzlichen Grundlagen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie der hierzu erlassenen bayerischen Verordnung ergeben. Demnach sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden zunächst der aktuelle Wärmebedarf sowie vorhandene Potenziale analysiert. Darauf aufbauend werden Ziele und Strategien für eine klimafreundliche und zukunftsfähige Wärmeversorgung entwickelt.
Im zweiten Tagesordnungspunkt behandelte der Marktgemeinderat den Bauantrag zum Abbruch eines Wohnhauses mit Carport sowie zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage auf den Flurnummern 2198/2 und 2200 Gemarkung Legau (Kraivogels 304). Da keine öffentlichen Belange entgegenstehen und es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handelt, konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Anschließend wurde der Bauantrag zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Wohnhauses in eine Garage auf der Flurnummer 2200, Gemarkung Legau (Kraivogels 302) beraten. Auch diesem Vorhaben stehen keine öffentlichen Belange entgegen, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden konnte.
Es folgte die Beratung über den Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Flurnummer 1814/1, Gemarkung Legau (Oberlandholz 241). Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, da das Bauvorhaben nach der bestehenden Außenbereichssatzung „Oberlandholz“ zulässig ist. Zudem liegt die erforderliche Zustimmung des Nachbarn zur Übernahme der Abstandsflächen vor.
Abschließend befasste sich der Marktgemeinderat mit der Tekturplanung zum Neubau eines Milchviehstalles mit geschlossener Güllegrube auf der Flurnummer 221, Gemarkung Legau (Wiesweg 38). Da es sich auch hierbei um ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich handelt und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, konnte ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Im anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde neben verschiedenen Grundstücksangelegenheiten auch der Auftrag zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung vergeben. Darüber hinaus stimmte der Marktgemeinderat dem Neuabschluss des Kommunalen Energieliefervertrages mit einer Laufzeit von drei Jahren ab dem 01.01.2027 sowie der Nutzungsüberlassung der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu.