Grundstücks- und Bauausschuss

Gemeinde:
Legau
Datum:
25.04.2026

Der Grundstücks- und Bauausschuss des Marktes Legau befasste sich in seiner letzten Sitzung mit verschiedenen Bauanträgen.

Beim ersten Tagesordnungspunkt wurde ein Bauantrag für den Anbau eines landwirtschaftlichen Milchviehstalles auf dem Grundstück mit der Fl. Nr. 1911 Gemarkung Legau (Unterlandholz 215) behandelt. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und keine weiteren Gründe entgegenstehen, konnte das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Im Anschluss daran wurde über den Bauantrag für die Nutzungsänderung des ehemaligen Hausmeisterhaues der Schule in der Altusrieder Straße zu Probe- und Aufenthaltsräumen für Vereinszwecke beraten. Nach Erörterung der vorliegenden Rahmenbedingungen wurde auch hier das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Im dritten Tagesordnungspunkt wurde über eine Anfrage zur dauerhaften Abstellmöglichkeit eines Oldtimer-Campers im Außenbereich beraten. Vom Eigentümer ist vorgesehen, das Fahrzeug auch als regelmäßige Wohnmöglichkeit zu nutzen. Das dauerhafte Abstellen eines Campers mit Aufenthalts- bzw. Wohnnutzung stellt jedoch bauplanungsrechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzung dar. Insbesondere ist im Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch eine Wohnnutzung regelmäßig unzulässig, sofern keine Privilegierungstatbestände vorliegen. Dem Vorhaben wurde daher nicht zugestimmt, zumal auch kein formeller Bauantrag eingereicht wurde.

Im anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde neben verschiedenen Auftragsvergaben auch der gemeindlichen Kostenbeteiligung am geplanten Buswarteunterstand in Engelharz sowie der Wegebaumaßnahme von Rotgraben nach Hub zugestimmt.

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Lucia
Fischer
EDV und Büro-Kommunikation