Grundstücks- und Bauausschuss

Gemeinde:
Legau
Datum:
26.05.2026

Der Grundstücks- und Bauausschuss des Marktes Legau befasste sich in seiner letzten Sitzung mit verschiedenen Bauanträgen und Bauvoranfragen.

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschloss die eingegangene Bauvoranfrage zum Teilabbruch verschiedener Gebäude und Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf den Grundstücken mit den Flurnummern 272/13 und 272/14 der Gemarkung Legau (Hanöllerweg 15) in die Tagesordnung zwecks Dringlichkeit als Tagesordnungspunkt 2 aufzunehmen.

Beim ersten Tagesordnungspunkt wurde der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück mit der Flurnummer 427/6 der Gemarkung Legau behandelt. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zwischen „Rotisweg und Witzenberger Kirchweg“ und entspricht nicht allen Festsetzungen. Folgende Festsetzungen werden nicht eingehalten:

Zugelassen sind nur Satteldächer, für eingeschossige Bauten auch Walmdächer: Aufgrund der Tatsache, dass Walmdächer im Baugebiet „Westlich des Witzenberger Weges“ gestattet sind, ist es aus Sicht der Verwaltung vertretbar, dies in diesem Falle zu genehmigen.

Die Dachneigung darf nur 24 - 32 Grad betragen:
Die Dachneigung soll 15 Grad betragen. Im angrenzenden Baugebiet soll diese 16 - 32 Grad betragen, der Wert wird im vergleichbaren Fall unterschritten. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Unterschreitung von einem Grad auffallen wird. Die Befreiung ist aus Sicht der Verwaltung auch in diesem Fall vertretbar.

Überschreitung der Baugrenze:
Die Baugrenze wird mit der Garage vollständig überschritten und zu Teilen auch mit dem Wohngebäude. Die Baugrenzen sind im Bebauungsplan aus 1966 jedoch sehr eng gefasst. Die Befreiung ist auch in diesem Fall aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Die erforderlichen Befreiungen sind beantragt und die Nachbarunterschriften sind vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen, auch zu den Befreiungen, kann erteilt werden.

Der zweite Tagesordnungspunkt beinhaltete den Teilabbruch verschiedener Gebäude und Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus auf den Grundstücken mit den Flurnummern 272/13 und 272/14 der Gemarkung Legau (Hanöllerweg 15). Das gemeindliche Einvernehmen wurde unter der Vorgabe erteilt, dass das Landratsamt Unterallgäu diese Bauvoranfrage ebenfalls für genehmigungsfähig einstuft. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bauantrag an das Landratsamt Unterallgäu sodann zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Im anschließenden nichtöffentlichen Sitzungsteil wurde über die Sanierung der Nebenfläche am Witzenberger Weg und über die Straßensanierung Witzenberger Weg bis Einmündung Gabriel-Sonntag-Straße beraten. Zusätzlich wurde die Straßenbeleuchtung Kiesparkplatz/Pfarrkirche behandelt sowie eine nachträgliche Beauftragung von Spenglerarbeiten im Zuge der Sanierung der Aussegnungshalle vorgenommen.

Weitere Informationen
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Lucia
Fischer
EDV und Büro-Kommunikation