Der Gemeinderat befasste sich mit dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 152/50, Gemarkung Lautrach (Rauhhornweg 17). Dem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da der Bauantrag dem Bebauungsplan entspricht wird er von der Genehmigung freigestellt.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der Bauantrag zur Nutzungsänderung einer intensivpädagogischen Jugendeinrichtung in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung auf der Flurnummer 38, Gemarkung Lautrach, Deybachstraße 12. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt weitergeleitet.
Im Rahmen der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „An der Ach“ wurden zunächst die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit vorgestellt und gegeneinander abgewogen. Die Ergebnisse der Abwägung fließen in die Überarbeitung des Bebauungsplanes ein. Anschließend stellte Architekt Herr Losansky den geänderten zeichnerischen Teil des Bebauungsplans vor.
Zum Abschluss befasste sich der Gemeinderat mit einer Anfrage zur Nutzung des Ortswappens im Rahmen einer Wappenpräsentation. Der Gemeinderat beriet über die Voraussetzungen und den zulässigen Umfang der Verwendung des Gemeindewappens.
Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung wurde unter anderem die Vergabe der Kanalbefahrung beschlossen.