Der Markt Legau weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Kraftfahrzeuge ausschließlich auf öffentlichen Parkplätzen, an ausgewiesenen Seitenstreifen oder in entsprechend gekennzeichneten Flächen abgestellt werden dürfen.
In sämtlichen verkehrsberuhigten Bereichen, wie beispielsweise am Spielplatz in der Pfarrpfründe sowie im Bereich des Marienbrunnens, ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur in den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig.
Bei ordnungswidrigem Parken behält sich der Markt Legau die Einleitung entsprechender ordnungsrechtlicher Maßnahmen vor. Der Markt Legau bittet daher alle Verkehrsteilnehmenden, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abzustellen, und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Beachtung sowie für das Verständnis.
Markt Legau
Straßenverkehrsbehörde