Gemeinderatswahl Kronburg

Kommunalwahl 2026 in Kronburg

Allgemeine Infos

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 werden in Bayern die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Da in Kronburg bereits im vergangenen Jahr die Bürgermeisterin neu gewählt wurde, findet hier nur die Gemeinderatswahl statt.

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von den einzelnen Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.

Ablauf der Wahl

Konkrete Informationen zur jeweiligen Kommunalwahl

Bei der Nominierungsversammlung am 10.12.2025 wurden auf einer gemeinsamen Liste "Unabhängige Wählergemeinschaft/Forum Zukunft/CSU Kronburg" 14 Kandidaten für den Gemeinderat nominiert.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

Grundsätzlich dürfen die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie für die Gemeinderatsmitglieder nur von Parteien und von Wählergruppen (Wahlvorschlagsträgern) eingereicht werden. Der Begriff der politischen Partei richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz).

Wählergruppen sind alle sonstigen Vereinigungen oder Gruppen natürlicher Personen, deren Ziel es ist, sich an Gemeindewahlen zu beteiligen. Wahlvorschläge können erst eingereicht werden, wenn die Wahlleitung durch Bekanntmachung dazu aufgefordert hat. Sollte eine Gruppierung bisher noch nicht im Gremium vertreten sein, müssen entsprechend der Bevölkerungszahl Unterstützungsunterschriften gesammelt werden.

Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 8. Januar 2026, 18 Uhr einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Wahlvorschlagsträger verantwortlich. Es kommt auf den Tag des physikalischen Eingangs bei der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel an - nicht auf den Tag der Absendung! Eine Zurücknahme ist bis 8. Januar 2026, 18 Uhr möglich.

Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge. Die Entscheidung wird durch Anschlag an den jeweiligen Amtstafeln bekannt gegeben.

Bei Gruppierungen, die bisher nicht, bzw. unter einem anderen Namen in den Gremien vertreten waren, sind Unterstützungsunterschriften notwendig. Dies gilt auch für die Nominierung eines Bürgermeisters über eine neue, bzw. bisher nicht so benannte Liste. Die Unterstützungsunterschriften sollen nach amtlicher Lesart "die Ernsthaftigkeit des Wahlantritts und ausreichend Unterstützer dafür" gewährleisten. Informationen hier!

Am Tag nachdem die Wahlvorschläge eingereicht wurden, beginnt die Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Die dafür notwendigen Listen liegen für alle Gemeinden im Rathaus Legau aus. Dafür müssen die Unterstützer das Rathaus in Legau aufsuchen und ihre Unterschrift unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments leisten. Die Möglichkeit dazu besteht im Raum 1 (Einwohnermeldeamt) zu den üblichen Geschäftszeiten 8 bis 12 Uhr und jeweils nachmittags (außer Freitag) von 13 bis 15 Uhr (Donnerstag 14 bis 18 Uhr). Zusätzlich werden dafür noch Sonderöffnungszeiten angeboten. Am Donnerstag, 15.01.2026 bis 20 Uhr und am Samstag, 17.01.2026 von 10 bis 12 Uhr.

Wenn jemand aus Krankheitsgründen oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, selber im Rathaus zu unterschreiben, besteht die Möglichkeit über einen Eintragungsschein eine Hilfsperson zu beauftragen. Der Eintragungsschein kann im Rathaus per Mail wahlen@vg-illerwinkel.de oder telefonisch unter 08330 9401-23 beantragt werden, danach wird er zugesendet. Zuhause dann mit den Daten der Hilfsperson ausfüllen, diese kann dann im Rathaus unter Abgabe des Eintragungsscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments die Unterschrift für den entsprechenden Wahlvorschlag leisten. Bitte beachten: Verlorene Eintragungsscheine werden nicht ersetzt!

Die Wahllokale in den einzelnen Gemeinden sind unter der jeweiligen Wahl zu finden. Grundsätzlich sind vorgesehen:

Wahlen Legau: Wahlräume in der Mittelschule, Briefwahlräume in der alten Grundschule sowie im Rathaus

Wahlen Lautrach: Wahlraum Schule (genaue Lagebeschreibung folgt), Briefwahlraum

Wahl Kronburg: Wahlraum Schule (genaue Lagebeschreibung folgt), Briefwahlraum

Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.

Es empfiehlt sich für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden.

Die Anforderung kann einfach und schnell mittels dem QR-Code, (unten links auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgebildet) bis zum 04. März 2026 erfolgen. Oder Sie nutzen das Onlineportal um Ihre Unterlagen zu erhalten. Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch mit dem vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Legau beantragt werden (Bitte Einwurf im Briefkasten oder per Post). Die Unterlagen werden Ihnen anschließend auf dem Postweg zugestellt.

Sie erhalten

a) einen Wahlschein
b) die Stimmzettel
c) einen Stimmzettelumschlag
d) einen roten Wahlbriefumschlag
e) ein Merkblatt.

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der abschließenden Wahlergebnisse zur Kommunalwahl findet frühestens am 10.03.2026 um 19 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamts Kronburg, Museumstraße 1, statt. Diese ist öffentlich und das genaue Datum wird durch Aushang am Gemeindeamt sowie per Website veröffentlicht.