Gemeinderatswahl Lautrach

Kommunalwahl 2026 in Lautrach

Allgemeine Infos

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 werden in Bayern die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. In Lautrach wird also die Bürgermeisterwahl und die Gemeinderatswahl durchgeführt.

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut. Der Landeswahlleiter ist hier nicht zuständig. Gleichwohl werden die Ergebnisse dieser Wahlen vom Landesamt für Statistik ausgewertet und veröffentlicht.

Ablauf der Wahl

Konkrete Informationen

Die Gemeinde Lautrach tritt zu den Kommunalwahlen mit der Lautracher Bürgerliste an. Diese wird von CSU, FWV und UWG Lautrach unterstützt. In der Nominierungsversammlung am 16.12.2025 wurden 12 Kandidaten und 2 Ersatzleute nominiert. Dieser Wahlvorschlag wurde am 20.01.2026 vom Wahlausschuss geprüft und bestätigt. Der zugelassene Wahlvorschlag ist in der angehängten PDF-Datei, im Kirchenanzeiger sowie in den gemeindlichen Anschlagstafeln ersichtlich.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

In Lautrach können die Stimmen wie nachstehend am 8. März von 08:00 bis 18:00 Uhr abgegeben werden:

Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den zugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.

Es empfiehlt sich für den Antrag das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular zu verwenden.

Die Anforderung kann einfach und schnell mittels dem QR-Code, (unten links auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgebildet) bis zum 04. März 2026 erfolgen. Oder Sie nutzen das Onlineportal um Ihre Unterlagen zu erhalten. Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen auch mit dem vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigungsbrief im Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft im Rathaus Legau beantragt werden (Bitte Einwurf im Briefkasten oder per Post). Die Unterlagen werden Ihnen anschließend auf dem Postweg zugestellt.

Sie erhalten

  • einen Wahlschein
  • die Stimmzettel
  • einen Stimmzettelumschlag
  • einen roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblatt

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der abschließenden Wahlergebnisse zur Kommunalwahl findet am 18.03.2026 um 19 Uhr in der Sporthalle Lautrach, Kirchtalstraße 5, Sitzungsraum 1. OG statt. Diese ist öffentlich und wird durch Aushang am Gemeindeamt sowie per Website veröffentlicht.

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Feststellung der Ergebnisse der Wahl des Gemeinderates.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöf-fentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

Die Ergebnisse der Wahl

Amtliches Endergebnis

Öffentliche Bekanntmachung des vorläufigen Ergebnisses der Gemeinderatswahl vom 08.03.2026. Der Wahlausschuss der Gemeinde Lautrach hat in seiner Sitzung am 10.03.2026 das vorläufige Ergebnis der Gemeinderatswahl festgestellt.

Die Ergebnisübersicht mit der Zahl der Wahlberechtigten, Zahl der Wählerinnen und Wähler, Wahlbeteiligung in Prozent sowie Stimmenanzahl siehe unten oder an den örtlichen Anschlagstafeln.

Zahl der Stimmberechtigten:
Abgegebene Stimmen:
Wahlbeteiligung in Prozent:
Lautracher Bürgerliste unterstützt von CSU, FWV und UWG
Andere
Zum Download (PDF)
Alle Ergebnisse im Detail