Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung erforderlich sind, müssen diese bei Ihrer kommunalen Verwaltung beantragt werden.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Antrag stellen können und welche Unterlagen dafür notwendig sind.
Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Verkehrsfluss während der Bauarbeiten möglichst wenig beeinträchtigen.
Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen zurverlässig und kompetent zur Verfügung.
Keine
Keine
Keine
Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen. Die Gebühren werden nach Dauer der Baustelle berechnet.
Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.
Bürgerservice-Portal Verkehrsregelnde Maßnahmen