Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle

Auf einen Blick

Um was geht's?

Wenn durch eine Baustelle der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrsordnung erforderlich sind, müssen diese bei Ihrer kommunalen Verwaltung beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Antrag stellen können und welche Unterlagen dafür notwendig sind.

Unser Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Verkehrsfluss während der Bauarbeiten möglichst wenig beeinträchtigen.

Für Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen zurverlässig und kompetent zur Verfügung.

Bitte beachten

Gemeindespezifische Besonderheiten

Bestimmungen Kronburg

Keine

Keine Angaben
Downloads Kronburg
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Lautrach

Keine

Keine Angaben
Downloads Lautrach
Keine Downloads verfügbar
Bestimmungen Legau

Keine

Keine Angaben
Downloads Legau
Keine Downloads verfügbar
Was benötigen Sie?

Unterlagen und Informationen

Unterlagen vor Ort
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Nachweis über eine RSA-Schulung

Keine Angaben
Unterlagen Online
  • Regel- oder Verkehrszeichenplan
  • Nachweis über eine RSA-Schulung

Keine Angaben
Weitere Informationen
Keine Angaben
Zu Ihrer Info

Preis und Zahlung

Preis
Keine Angaben
Zahlungsinformationen

Die Kosten der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, sind durch das (Bau-)Unternehmen zu tragen. Die Gebühren werden nach Dauer der Baustelle berechnet.

  • Bis 3 Tage 15,00 €
  • 1 Woche 20,00 €
  • 2 Wochen 25,00 €
  • 3 Wochen 30,00 €
  • 4 Wochen 35,00 €
  • Bis 3 Monate 50,00 €
  • Bis 6 Monate 80,00 €

Keine Angaben
Wer ist für Sie zuständig?

Amt und Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner
Veronika
Sauter
Keine Angaben
Zuständiges Amt
Ordnungsamt
Keine Angaben
Verwaltung bequem von zu Hause

Bürgerservice-Portal

Mit dem Bürgerservice-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Illerwinkel erledigen sie viele Behördengänge schnell und bequem online. Zahlreiche Dienstleistungen stehen Ihnen digital zur Verfügung. So sparen sie Zeit und können Ihre Anliegen erledigen, wann es für Sie am besten passt.

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